• Anmeldung Klasse 6 bis 10

      • Schulwechsel

      • Ein Schulwechsel kann viele verschiedene Gründe (Umzug, Neuorientierung, Profilwahl usw.) haben und unter folgenden Bedingungen erfolgen:
         

        Wechsel von einem  Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule

        Ein Wechsel von einem Gymnasium ans Hegau-Gymnasium ist jederzeit möglich, sofern die bisher belegten Pflichtfremdsprachen (1. Fremdsprache: Englisch; 2. Fremdsprache: Französisch oder Latein ) bzw. das Profilfach ab Klasse 8 auch am Hegau-Gymnasium  (Musik, NwT, IMP oder Spanisch) angeboten werden.
        Der Wechsel von der Gemeinschaftsschule ins Gymnasium ist dann möglich, wenn das E-Niveau an der bisherigen Schule weiterhin besucht werden könnte. Für den Wechsel ab Klasse 7 ist zudem Voraussetzung, dass eine zweite Fremdsprache besucht wurde.

        Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung und bringen Sie das letzte Jahreszeugnis bzw. die Halbjahresinformation mit. 

         

        Wechsel von einer Realschule oder einer Gemeinschaftsschule

        Ein Wechsel kann nur zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres erfolgen. Der Wechsel in Klasse 10 ist nur zum Beginn des Schuljahres möglich. Für den Wechsel ab Klasse 7 ist zudem Voraussetzung, dass eine zweite Fremdsprache besucht wurde. 

        Entsprechend der multilateralen Versetzungsordnung ist ein Wechsel von einer Realschule oder einer Gemeinschaftsschule (M-Niveau) ans Hegau-Gymnasium möglich 

        • in den Klassen 5 und 6, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note "befriedigend" sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und dem Fächerverbund BNT mindestens ein Durchschnitt von 3,0 erreicht wurde.

        • in den Klassen 7 bis 10, wenn in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) mindestens die Note "gut" und im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend" sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0 sowie mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache (Englisch und Französisch) erreicht wurde, die in der Klasse der aufnehmenden Schule ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist.

        • nach der erfolgreich abgeschlossenen Klasse 10 (mittlere Reife) in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe, also der Klasse 10 am Gymnasium. Der mittlere Bildungsabschluss bleibt dabei bestehen. Nach Besuch der Oberstufe am Gymnasium (Klasse 10-12) ist der Abschluss das Abitur am allgemein bildenden Gymnasium!

         

        Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung und bringen Sie das letzte Jahreszeugnis bzw. die Halbjahresinformation mit.

         

        Wechsel aus dem Ausland bzw. aus anderen Bildungssystemen

        Wenn Ihr Kind eine deutsche Auslandsschule (Gymnasium) besucht, ist ein Wechsel ans Hegau-Gymnasium in der Regel ohne Probleme möglich. 
        Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung und bringen Sie das letzte Jahreszeugnis bzw. die Halbjahresinformation mit. Wir beraten Sie gerne, wie ein Wechsel an unsere Schule gestaltet werden kann.

        Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder auch aus Waldorfschulen, die kein vergleichbares Zeugnis- oder Beurteilungssystem verwenden, muss eine individuelle Leistungsbesichtigung erfolgen. Voraussetzung für diese Leistungsüberprüfung ist, dass für das Kind Schulpflicht in Baden-Württemberg besteht, also das Kind seinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

        Hat das Kind seinen Wohnsitz im Ausland (Schweiz), besteht keine Schulpflicht in Baden-Württemberg; es besteht dann kein Anspruch auf eine Schulplatz. Eine Aufnahme am Hegau-Gymnasium ist nur möglich, wenn aufgrund der Schülerzahl keine neue Klasse gebildet werden muss.