Schul- und Hausordnung des Hegau-Gymnasiums
Hegau-Gymnasium Singen
Partnerschule für Europa
Für einen geordneten Schulbetrieb im Sinne des Leitbilds sind bestimmte Regeln notwendig, die in Zusammenarbeit von Schülern*, Eltern und Lehrern erarbeitet wurden und in der nachfolgenden Schulordnung formuliert sind.
1. Gültigkeit
1.1 Die Schul- und Hausordnung ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und alle Gäste der Schule verbindlich.
1.2 Sie gilt im gesamten Bereich der Schule einschließlich Nebengebäude (Tittisbühl) und den Wegen zwischen Hauptgebäude, Nebengebäude, den angeschlossenen Grünflächen und den Sportstätten.
1.3 Die „allgemeinen Verhaltensregeln“ gelten sowohl im gesamten Bereich der Schule als auch bei allen schulischen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen.2. Allgemeine Verhaltensregeln
2.1 Es gilt das Landesnichtraucherschutzgesetz § 2 Abs.1: "In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie be Schulveranstaltungen ist das Rauchen untersagt."
2.2 Der Besitz und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Schulfest) und aus besonderem Anlass (z. B. Verabschiedung) kann eine Ausnahme durch die Schulleitung erteilt werden.
2.3 Der Besitz und der Konsum von Drogen oder drogenähnlicher Substanzen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
2.4 Das Mitführen von Waffen und Anscheinswaffen ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Als Waffen gelten dabei alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig von dort geregelten Einzelerlaubnissen oder von dortigen Regelungen, nach denen der Umgang erlaubnisfrei gestellt ist. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Theaterproben und -aufführungen) kann aus berechtigtem Anlass eine Ausnahme im Rahmen des Waffengesetzes durch die Schulleitung erteilt werden.
2.5 Öffentliches und privates Eigentum ist sorgfältig zu behandeln.
2.6 Um den Unterricht nicht zu stören, müssen sich alle während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände leise verhalten.
2.7 Das Werfen von Gegenständen aller Art sowie Ballspiele sind innerhalb der Schulgebäude und in der Nähe von Glastüren und Fenstern verboten.
2.8 Die Schüler essen und trinken in den Pausen ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes bzw. in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Mensa, Flure ohne Teppichboden). Das Trinken von Wasser aus verschließbaren Behältern ist in den Klassenzimmern nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt. Das Kaugummikauen ist untersagt.
2.9 Alle zur Medienwiedergabe und -aufnahme geeigneten Geräte der Schüler (z. B. Smartphones u. ä.) müssen ausgeschaltet sein. Das Filmen, das Fotografieren und das Anfertigen von Tonaufnahmen sind verboten. Ausnahmegenehmigungen können – sofern ein unterrichtlicher Zusammenhang gegeben ist – von der verantwortlichen Lehrkraft erteilt werden.
2.10 Die Nutzung von schülereigenen Smartphones, Tablets, iPads, Laptops usw. und einem entsprechenden Internetzugang ist im Rahmen des Medienkonzepts „bring your own device“ im Unterricht nach Genehmigung durch die verantwortliche Lehrkraft für klar definierte Aufgaben möglich.3. Aufenthalt im Schulbereich
3.1 Der Südeingang des Hauptgebäudes ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Ab 7.30 Uhr sind der Eingang zum Anbau, der West- und Osteingang sowie der Eingang des Nebengebäudes geöffnet.
3.2 Vor der ersten Stunde und mit Ende jeder Pause begeben sich die Schüler in ihrem jeweiligen Unterrichtsraum an ihre Plätze und schließen die Tür, soweit für die Fachräume keine andere Regelung besteht.
Wenn nach fünf Minuten noch kein Lehrer bei der Klasse eingetroffen ist, meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies im Zimmer der Vertretungsplaner (Raum 110), im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
3.3 In der großen Pause von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr halten sich alle Schüler in folgenden Bereichen auf: auf dem Pausenhof des Hauptgebäudes, in der Mensa, in der Mediothek, in den Gängen zwischen dem Haupttreppenhaus und dem Übergang zum Anbau im Erdgeschoss des Hauptgebäudes, im Eingangsbereich des Anbaus, auf dem Pausenhof des Nebengebäudes, im Eingangsbereich des Nebengebäudes. Der Aufenthalt in Klassen- oder Fachräumen ist ohne Aufsicht untersagt.
3.4 Die Zeit zwischen 9.30 Uhr und 9.45 Uhr steht den Lehrern als Pausenzeit zu. Den Schülern werden nach Absprache andere Sprechzeiten angeboten.
3.5 Schüler, die die Mittagspause in der Schule verbringen, halten sich in folgenden Bereichen auf: in der Mensa, der Mediothek und den Räumen des Ganztagesbereichs sowie auf dem Schulhof des Hauptgebäudes.
3.6 Während der Unterrichtszeit am Vor- bzw. am Nachmittag dürfen ohne Genehmigung einer Lehrkraft nur Schüler der Kursstufe den Schulbereich verlassen.
3.7 Fachräume, Schwimmbad und Turnhalle dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des jeweiligen Fachlehrers betreten werden. Näheres regelt die jeweilige Fachraumordnung.
3.8 Das Nebengebäude ist in der Regel ab 13.30 Uhr, das Hauptgebäude ab 16.00 Uhr geschlossen. Lehrer, die außerhalb der Öffnungszeiten ein Schulgebäude betreten oder verlassen, stellen sicher, dass es abgeschlossen ist. Aufgrund sogenannter „Panikschlösser“ ist ein Verlassen der Gebäude jederzeit ohne Schließvorgang möglich.4. Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit
4.1 Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verantwortlich. Besondere Verantwortung übernehmen
a) im Klassenzimmer die beiden Klassenordner: Sie sorgen dafür, dass zu Beginn jeder Stunde die Tafel gereinigt und der Raum gelüftet wird.
b) bei Raumwechsel einer Klasse der Lehrer: Er kontrolliert vor Verlassen des Raumes mit der Klasse die Sauberkeit und schließt ab.
c) in den Pausenbereichen des Hauptgebäudes und des Nebengebäudes: der jeweilige Hofdienst der Klassen 5 bis 11.
4.2 Die Klasse, die in der 6. Stunde bzw. als letzte in einem Raum Unterricht hat, stuhlt dort auf, schließt die Fenster und löscht das Licht. Der Fachlehrer verlässt als Letzter den Raum und schließt ab.
4.3 Schüler und Lehrer melden Schäden unverzüglich dem Hausmeister.
4.4 Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.
4.5 Schulfremde Aushänge sind von der Schulleitung zu genehmigen.5. Verkehrsregelung auf dem Schulgelände
5.1 Schüler stellen ihre Fahr- und Krafträder ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen auf den Schulhöfen des Haupt- bzw. Nebengebäudes oder an den Fahrradständern am Ostflügel des Hauptgebäudes ab.
5.2 Scooter, Skateboards u. ä. dürfen in der Schule nicht benutzt werden. Sie sind so zu transportieren und abzustellen, dass niemand gestört oder gefährdet wird.
5.3 Das Parken auf dem Schulgelände ist nur mit einer Parkerlaubniskarte gestattet. Die entsprechende Karte muss gut sichtbar im PKW angebracht sein. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.6. Erkrankungen und Unfälle
6.1 Erkrankt ein Schüler im Laufe des Schultags, meldet er sich krank beim Fachlehrer bzw. dem Fachlehrer der darauf folgenden Stunde und im Sekretariat.
Das Sekretariat dokumentiert im elektronischen Klassenbuch, dass und von welcher Lehrkraft der Schüler wegen Krankheit entlassen wurde. Der Schüler erhält eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, die die Kenntnisnahme mit Unterschrift bestätigen. Das Fehlen ist dadurch entschuldigt.
6.2 Bei Unfällen ist Erste Hilfe zu leisten und sofort das Sekretariat zu benachrichtigen.
6.3 Im Interesse eines geordneten Dienst- und Schulbetriebs ist Schülern das Telefonieren im Sekretariat nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Auch telefonische Nachrichten an Schüler müssen sich auf dringende Ausnahmefälle beschränken.7. Beschwerderecht
Kommt es zu Konflikten zwischen Schülern und einem Lehrer, so soll das Gespräch mit dem Lehrer gesucht werden. Führt diese Aussprache zu keinem befriedigenden Ergebnis, so kann zuerst die Vermittlung des Klassenlehrers, dann die des Verbindungslehrers in Anspruch genommen werden. Danach haben Schüler das Recht, Beschwerden bei der Schulleitung vorzutragen. In schwerwiegenden Fällen können sie sich selbstverständlich direkt an die Schulleitung wenden.8. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung
Verstöße von Schülern werden je nach Schwere bzw. Häufigkeit des Vergehens geahndet:
Leichtere Verstöße ziehen geeignete pädagogische Maßnahmen (z.B. Eintrag ins Klassenbuch, Anfertigen einer Extra-Aufgabe, Nachsitzen bis zu zwei Stunden) nach sich, schwere Verstöße werden im Rahmen der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 SchG geahndet (z.B. Nachsitzen bis zu vier Stunden, Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht, zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht).9. Inkrafttreten
Diese Schul- und Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und von der Schulkonferenz im Juli 2020 verabschiedet. Sie ersetzt die bisher gültige Schul- und Hausordnung vom 01.08.2015. Sie tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Redaktionelle Änderungen zur Anpassung an die geltende Rechtslage wurden im Juli 2023 vorgenommen.
Gesetzliche Grundlage dieser Ordnung ist das Schulgesetz für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung mit den dazugehörigen Verordnungen.
Sie werden ergänzt durch die Ordnungen einzelner Fachbereiche und durch den Alarmplan.
Im Auftrag der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz
gez. Kerstin Schuldt, OStD‘
Schulleiterin* Gleichstellungsklausel: Soweit in dieser Haus- und Schulordnung personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.