Krankmeldung und Entschuldigung
Kann ein Schüler wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Erziehungsberechtigten
die Schule morgens (bis spätestens 8.30 Uhr)
telefonisch: 07731-9597-0
oder per E-Mail: sekretariat@hegau-gymnasium.de
Erkrankt ein Schüler im Laufe des Schultages, meldet er sich krank beim betreffenden Fachlehrer bzw. beim Fachlehrer der darauf folgenden Stunde UND im Sekretariat.
Der Fachlehrer dokumentiert im Klassenbuch, dass der Schüler wegen Krankheit entlassen wurde. Im Sekretariat werden Datum und Uhrzeit der Krankmeldung notiert, außerdem erhält der Schüler eine Mitteilung an die Eltern, deren Zweitschrift unterschrieben im Sekretariat abgegeben werden muss und an den Klassenlehrer (Klasse 5 - 10) bzw. den Tutor (Kursstufe 11 und 12) weitergeleitet wird.Grundsätzlich bedarf jedes Fehlen einer schriftlichen Entschuldigung. Bei Minderjährigen erfolgt dies durch die Erziehungsberechtigten. Die telefonische oder per E-Mail übermittelte Krankmeldung kann die schriftliche Entschuldigung nicht ersetzen! Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden.
Vordruck für die schriftliche Entschuldigung in den Klassen 5 bis 10
Vordruck für die schriftliche Entschuldigung in den Kursstufe 11 und 12
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten bzw. von der/dem volljährigen Schüler/in zu unterschreiben.