• Beratungslehrerin

    • Schullaufbahnberatung

      Information und Beratung von Schüler/innen und Eltern:

      • bei Fragen der Schullaufbahnwahl: z. B. Durchlaufen der Orientierungsstufe
      • bei der Zuweisung zu Stütz- und Förderkursen
      • beim Übergang auf eine andere Schulart
      • bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse
      • bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich
      • bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen
      • beim Übergang in die Oberstufe

       

      Schulschwierigkeiten

      Diagnose und/oder Förderung bei Teilleistungsschwächen

      Beratung:

      • bei Lern- und Leistungsproblemen
      • von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern
      • bei Konzentrationsstörungen
      • von Schülerinnen und Schülern mit entwicklungsbedingten, persönlichen und familiären Problemen   

       

      Grundsätze der Beratung

      Die Schüler/innen und deren Eltern sollen wenigstens ab dem zweiten Gespräch freiwillig zur Beratung kommen.

      • Die Gespräche sollen offen und ehrlich geführt werden.
      • Der Beratungslehrer ist über den Inhalt der Gespräche zum Schweigen verpflichtet.
      • Gesprächsnotizen werden vom Beratungslehrer weggeschlossen.
      • Der Beratungslehrer muss den Fortgang der Beratung in allen Belangen mit den Schüler/innen und ggf. mit deren Eltern abstimmen.
      • Der Beratungslehrer berät die Schüler/innen und Eltern gerne, kann aber nicht die Entscheidungen für sie treffen.
      • Wenn Fragen oder Probleme offen bleiben, dann weist der Beratungslehrer auf Beratungseinrichtungen außerhalb der Schule hin.