... über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 31.08.2020 legt unter § 6 Absatz 2 fest, dass die Erziehungsberechtigten eine Erklärung darüber abgeben, dass nach ihrer Kenntnis kein Ausschlussgrund für die Teilnahme des Kindes am Unterricht bzw. kein Betretungsverbot vorliegt.
Bitte füllen Sie das Formular aus, das Sie hier downloaden können, und geben Sie es Ihrem Kind am 1. Schultag nach jedem Ferienabschnitt unterschrieben mit in die Schule.
Schülerinnen und Schüler, die die Erklärung nicht vorlegen, sind laut Corona-Verordnung vom Schulbesuch ausgeschlossen!